Jugendwohngemeinschaft
Das Angebot richtet sich an Jugendlichen ab 16 Jahren und junge Volljährige bis 21 Jahren im Sinne des §27 mit §34, §41 SGB VIII auch an unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen.
Die junge Menschen wohnen in Wohngemeinschaften und werden auf dem Weg zur Selbständigkeit von Betreuern unterstützt.
Wir unterstützen in verschiedenen Lebensbereichen wie: